
Basisqualifizierung Betreuungskraft & Alltagsunterstützer*in §45b SBGXI
Mit dem Pflegestärkungsgesetz in 2015 wurden die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ins Leben gerufen. Ziel war und ist es bis heute, Angehörigen sowie auch Pflegedienste aus dem Ambulanten Bereich zu entlasten. Nachdem die Resonanz in diesem Bereich nicht sehr erfolgreich war, wurde in 2017 nochmals darauf hingewiesen. Der Betrag für Entlastungsleistungen wurde auf 125,00 € angehoben. Bis dato wurden monatlich 108,00 € zur verfügung gestellt. Damit wurden ebenfalls nochmal, zumindestens für NRW, verschiedene Tools erstellt, sodass jeder der eine Anerkennung vom Land NRW hat, auf diese zugreifen kann.
Grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Basisqualifizierung als Betreuungskraft und Alltagsunterstützer*in nach AnFöVO. Ohne diese dürfen Menschen ohne fachlichen Kompetenz, wie Krankenschwestern – und Pflegern, sowie Altenpfleger*innen keine Unterstützung im Alltag bei Senioren*innen anbieten.

Hier stellen wir unser Konzept zur Basisqualifizierung vor, welches von der Stadt Köln akzeptiert wurde.
Starttermine in 2023
Unsere Basisqualifizierung findet mehrmals im Jahr statt. Die Zertifizierung kann innerhalb von 6 Wochen erreicht werden.

Termine
Sommer 2023: Start und Ende: 03.06. / 24.06. / 15.07.2023
Herbst 2023: Start und Ende: 02.09. / 23.09. / 14.10.2023
Winter 2023: Start und Ende: 28.10. / 18.10 / 09.12.202
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