Design ohne Titel

Basisqualifizierung Betreuungskraft & Alltagsunterstützer*in §45b SBGXI

Mit dem Pflegestärkungsgesetz in 2015 wurden die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ins Leben gerufen. Ziel war und ist es bis heute, Angehörigen sowie auch Pflegedienste aus dem Ambulanten Bereich zu entlasten. Nachdem die Resonanz in diesem Bereich nicht sehr erfolgreich war, wurde in 2017 nochmals darauf hingewiesen. Der Betrag für Entlastungsleistungen wurde auf 125,00 € angehoben. Bis dato wurden monatlich 108,00 € zur verfügung gestellt. Damit wurden ebenfalls nochmal, zumindestens für NRW, verschiedene Tools erstellt, sodass jeder der eine Anerkennung vom Land NRW hat, auf diese zugreifen kann. 

Grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Basisqualifizierung als Betreuungskraft und Alltagsunterstützer*in nach AnFöVO. Ohne diese dürfen Menschen ohne fachlichen Kompetenz, wie Krankenschwestern – und Pflegern, sowie Altenpfleger*innen  keine Unterstützung im Alltag bei Senioren*innen anbieten.

Unsere Basisqualifizierung findet mehrmals im Jahr statt. Die Zertifizierung kann innerhalb von 6 Wochen erreicht werden.

Inhalt der Qualifizierung nach AnFöVO
1 .Basiswissen über Krankheit-und Behinderungsbilder.
2 .Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifischen Notfall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
3 .Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehendes Hilfe-und Unterstützungsbedarf.
4 .Grundkenntnisse zwischenmenschlicher Kommunikation, Handlungs-, und Reflextionskompetenz, sowie Verhalten bei Konflikten und Möglichkeiten der Konfliktlösung.
5 .Inhaltliche sowie rechtliche Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag, sowie weiteren Hilfsangeboten.
6 .Grundwissen zu den Anforderungen und Zielsetzungen von Unterstützungsangeboten nach dieser Verordnung sowie geeignete Methoden und Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Beschäftigung.

Schulungsablauf:

Die Schulung findet Online statt via Zoom .

3 Online Schulungen von 10:00-13:00 Uhr innerhalb von 6 Wochen mit Skripte zum Durcharbeiten. Zertifiziert werden Teilnehmer*innen, die an den Onlineschulungen teilgenommen, und die Skripte eingereicht haben.

Starttermine in 2024

Start am 13. Januar 2024 – noch freie Plätze –
Start am 02. März 2024 – noch freie Plätze –
Start am 04. Mai 2024 – noch freie Plätze –
Start am 31. August 2024 – noch freie Plätze –
Start am 26. Oktober 2024 – noch freie Plätze –

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du eine Bestätigung.

Hier stellen wir unser Konzept zur Basisqualifizierung vor, welches von der Stadt Köln akzeptiert wurde.